Mit Jahreswechsel 2011/12 werden Sozialleistungen generell pfändbar. SchuldnerInnen, denen mit Schuldentiteln das Konto gepfändet werden könnte, haben nur noch die Möglichkeit, mit einem sogenannten P-Konto ihr Geld vor dem Zugriff zu schützen. Ein entsprechender Antrag ist bei Ihrer Bank zu stellen.
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