Wichtig für die betroffenen Studierenden: Wer bereits BAföG bezieht, wurde in aller Regel vom Studentenwerk Oldenburg bereits angeschrieben. In einigen Ausnahmefällen kann dies jedoch ausgeblieben sein. Wer daher meint, auf ihn oder sie wäre die Regelung anwendbar, mag deshalb vorsorglich trotzdem einen solchen Antrag stellen.

     
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