Ende Oktober hat der Bund aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise im Rahmen des Entlastungspakets III einen zweiten Heizkostenzuschuss für Studierende beschlossen. Die wichtigsten Fragen haben wir hier zusammengefasst:

(aktualisiert am 9.2.2023)

Anspruchsberechtig sind Studierende, die zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat BAföG bezogen haben, nicht bei den Eltern wohnen und keinen Anspruch auf Wohngeld haben. 

Nein, ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die Berechtigten erhalten einen schriftlichen Bescheid zur Auszahlung.

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur plant den zweiten Heizkostenzuschuss im März über die Landeskasse auszuzahlen. (Stand: 9.2.2023)