Studieren und mehr in Asien

Aktuell: Veränderte Zuständigkeit ab Januar 2012

Seit Januar 2012 ist das Studentenwerk Oldenburg nicht mehr für die BAföG-Auslandsförderung für eine Ausbildung in Asien zuständig. Diese ist ab 1.1.2012 an das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim übergegangen. Wenn Ihr Auslandsaufenthalt 2012 beginnt, ist für die Entscheidung ab Januar 2012 das Studentenwerk Tübingen zuständig. Sollten Sie noch 2011 einen Antrag bei uns gestellt haben, so haben wir Ihre Akte im Dezember 2011 an das Studentenwerk Tübingen abgegeben und Sie erhalten von dort Nachricht.

Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
Amt für Ausbildungsförderung
Wilhelmstr. 15
72074 Tübingen 
Tel:   07071 / 75011-0
E-Mail:   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wenn Ihr Auslandsaufenthalt noch im Jahr 2011 begonnen hat und Ihr Antrag bereits 2011 gestellt wurde, ist für Sie seit Januar 2012 die Region Hannover zuständig. Ihre Akte wird deshalb von uns dorthin weiter geleitet. Auch die Zuständigkeit für bereits abgelaufene Zeiträume und Bescheide geht dorthin über.

Region Hannover
Hildesheimer Str. 18
30169 Hannover
Tel:  0511/ 61622252
E-Mail:   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
     
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