Es kommt nicht selten vor, dass Studierende mehrere Sozialleistungen nebeneinander beziehen. Manchmal ist dann die Reihenfolge der Anrechnung wichtig: Zum Beispiel ist bei BAföG-Leistungen zu beachten, dass Waisenrente dort ein Einkommen darstellt.

Am einfachsten ist es dann, wenn mit der Regelung zur (Halb)Waisenrente begonnen wird (natürlich nur bei Bezug dieser Leistung, ansonsten überspringen).

Danach geht man zum Anrechnungsverfahren des BAföG: Der eventuell reduzierte (Halb)Waisenrentenbetrag wird dort einem gesonderten Freibetrag für Waisenrentenbezug gegenübergestellt; außerdem wird das volle Bruttoerwerbseinkommen im Zeitraum des BAföG-Bezugs in die Anrechnung einbezogen.
(Anrechnungszeitraum ist der Bewilligungszeitraum, nicht das Kalenderjahr!)

     
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