Das Studentenwerk Oldenburg verarbeitet in seinen Mensen und Cafeterien seit 1997 Rind- und Schweinefleisch ausschließlich aus artgerechter Tierhaltung. Seit Anfang 2011 wird zudem auch wieder regelmäßig Huhnfleisch aus artgerechter Haltung angeboten. Artgerechte Tierhaltung beruht auf dem Grundsatz, dass Nutztiere ihre arttypischen Verhaltensweisen ausleben können und durch die Haltung keinen gesundheitlichen Schaden nehmen.
Tiergerechte Haltung ist nicht notwendigerweise gleichzusetzen mit ökologischer Tierhaltung. Wir orientieren uns an den Richtlinien des "Neuland"-Verbandes, nach denen die Tiere kein ökologisch erzeugtes Futter bekommen. Der Schwerpunkt bei dieser Form der Haltung liegt in Richtlinien für Auslauf, Art und Größe der Ställe, tiermedizinischer Behandlung oder dem Ausschluss gentechnischer Verfahren.
In der tiergerechten Haltung wird außerdem angestrebt, dass die Tiere auf einem Hof eine ihrer Art gemäße Sozialstruktur aufbauen können. Dazu gehört etwa, die Zahl der Tiere nach oben zu begrenzen oder auch Mutter- und Jungtiere nicht zu früh voneinander zu trennen. Ferner muss die Zahl der Tiere natürlich dem zur Verfügung stehenden Weideland angepasst werden.
Allen Tierarten steht eine festgelegte Auslauffläche zu, dauerhafte Anbindung etwa von Rindern oder Schafen ist ebenso verboten wie Käfighaltung von Geflügel.
Auszug aus den Richtlinien des "Neuland"-Verbandes für die artgerechte Haltung von Schweinen*:
Haltung und Fütterung
- maximal 650 Mastplätze als Bestandsobergrenze in der Schweinemast
- getrennte Fress-, Bewegungs- und Ruhebereiche;
- genug Platz für artgemäße Körperbewegung ständig zugänglicher und befestigter Auslauf
- Einsatz von Pestiziden in der Grünland- und Ackernutzung verboten
- Gewährleistung von Sozialkontakten durch Gruppenhaltung
- ausreichend Tageslicht und Belüftung
- trockene, bodendeckende Einstreu, z.B. Stroh;
- Haltung auf Spaltenböden nicht erlaubt
- Scheuer- und Suhlmöglichkeiten sowie Stroh zum artgerechten Beißen, Kauen und Spielen müssen vorhanden sein
- ausschließlich heimische Futtermittel;
- Wachstums- und Leistungsförderer, Tierkörper- oder Knochenmehle oder gar Tierexkremente sind streng verboten
- verboten ist auch der Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln oder Zusatzstoffen
- im Krankheitsfall Behandlung auf Anweisung eines Tierarztes, vorzugsweise mit Naturheilverfahren
- keine präventive Behandlung oder Verabreichung von Hormonen oder Beruhigungsmitteln
- unnötiger Stress und Leiden der Tiere ist zu vermeiden
- Transport zum nächstgelegenen geeigneten Schlachthof vorgeschrieben
- maximal 4 Stunden Transportdauer
- elektrische Treibstöcke oder Schlaggegenstände sind verboten
- Verabreichung von Medikamenten oder Beruhigungsmitteln vor und während des Transports verboten
- mindestens 2 Stunden Ausruhzeit vor dem Schlachten
- ausreichend tiefe und anhaltende Betäubung, um Schmerzen und Leiden der Tiere bei der Schlachtung auszuschließen
* Die Schweinehaltung wurde als Beispiel gewählt, weil in den Mensen des Studentenwerks am meisten Schweinefleisch verarbeitet wird.