Wer unter 25 Jahre alt ist, nicht mehr als 470 € (Stand: 2021 und 2022) an monatlichem Einkommen bezieht und gesetzlich versicherte Eltern hat, kann in der Regel über die Eltern kostenlos familienversichert werden. Ab 1.10.2022 soll die Geringfügigkeitsgrenze auf 520 € angehoben werden und Minijobbende sollen dann weiterhin familienversichert bleiben (Gesetzentwurf, dort Artikel 8 Nr. 2!). Die Familienversicherung ist auch bei EhepartnerInnen oder gesetzlich eingetragenen Lebenspartnern möglich, wobei die Altersgrenze keine Rolle spielt. Auch bei behinderten Kindern kann die Altersgrenze entfallen (§ 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V). Bei einer geringfügigen Beschäftigung (z.B. Mini-Job) besteht gleichfalls kein Konflikt mit der Familienversicherung.
Erreicht das Einkommen kritische Höhen und droht eine Überschreitung, müssen Sie dies eigenständig der Krankenkasse melden. Andernfalls kann es bei späteren Datenabgleichen und nachträglichem Wegfall der Familienversicherung zu erheblichen Nachzahlungen für die Krankenversicherung der Studenten kommen.