Die monatliche Besteuerung setzt bei renten- und krankenversicherungspflichtiger Beschäftigung laut Lohnsteuer-Rechner 2020 bei 1081 € brutto ein. Dieser Monatswert kann in den Semesterferien bei einer lukrativen Aushilfstätigkeit schnell überschritten werden. Die dabei abgeführten Steuern können unter Umständen zurückgeholt werden, sobald das Jahr abgelaufen ist. Hierfür ist ein "Antrag auf Veranlagung zur Einkommenssteuer" beim zuständigen Finanzamt des eigenen Wohnsitzes zu stellen (Vordrucke für die Steuererklärung). Man kann dies bis zu vier Jahre rückwirkend tun (Quelle: OFD Hannover). Wer ausschließlich Einkommen aus abhängiger Beschäftigung (also nicht aus Honorarjobs oder anderem) erzielt hat und keine ausführlichen Angaben zu abziehbaren Werbungskosten machen will, kann für die Einkommenssteuererklärung zu 2019 ausschließlich das zweiseitige Hauptformular 2019 nutzen. Bis 2018 war dies nur in der vereinfachten Steuererklärung möglich. Weil eine Steuererklärung für 2020 erst ab Beginn des jahres 2021 möglich ist, können an dieser Stelle keine neueren Formular-Links eingebaut werden.