Gesetz, Verwaltungsvorschriften, Antragsformulare, weitere Infos
Gesetzeswortlaut im Internet
Die Hinweise werden von der Bundesagentur für Arbeit erlassen und sind für die Jobcenter nicht aber für Optionskommunen (die das SGB II in Eigenregie abwickeln) rechtsverbindlich.
Wenn es um die Haltung der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Abgrenzung des Studentenstatus geht, findet sich hier fast alles wichtige.
Einkommensanrechnung, insb. Teilberücksichtigung von BAföG-Leistungen
Kurze Überbrückungshilfe zu Ausbildungsbeginn, Gewährung im Härtefall als Darlehen nach Ermessen
Da die Anträge von den zuständigen Behörden oftmals erst nach Vorsprache herausgegeben werden und selbst dann manchmal abgewimmelt wird, können diese auch direkt bei der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen werden.
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