Allgemeine Info
Ähnlich wie das Kindergeld kann (Halb-) Waisenrente auch nach dem 18. Geburtstag bezogen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Ein Ausbildungsstatus liegt vor.
- Eigenes Einkommen des/r Hinterbliebenen führt nicht zum Wegfall der Rente (siehe unten!).
- Das Alter des/r Hinterbliebenen liegt unter 27 Jahren.
Altersgrenze
Die Altersgrenze wird um Zeiten des Wehr-/Zivildienstes oder gleichgestellter Zeiten verlängert (nicht um Zeiten des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, § 48 (5) SGB VI).