Ab Januar 2012 ist das Studentenwerk Oldenburg nicht mehr für die BAföG-Auslandsförderung für eine Ausbildung in Asien zuständig. Diese geht ab 1.1.2012 an das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim über. Wenn Ihr Auslandsaufenthalt 2012 beginnt, ist für die Entscheidung ab Januar 2012 das Studentenwerk Tübingen zuständig. Sollten Sie bereits einen Antrag bei uns gestellt haben, geben wir Ihre Akte Mitte Dezember an das Studentenwerk Tübingen ab und Sie erhalten von dort Nachricht.
Wenn Ihr Auslandsaufenthalt noch im Jahr 2011 begonnen hat und Ihr Antrag bereits 2011 gestellt wurde, wird für Sie ab Januar 2012 die Region Hannover zuständig. Ihre Akte wird deshalb von uns dorthin weiter geleitet. Auch die Zuständigkeit für bereits abgelaufene Zeiträume und Bescheide geht dorthin über.