Studentenwerk Oldenburg - Rund ums Studium für Sie da!
Erstsemester-Info
Krankenversicherung Drucken
Krankenversicherung

Bei der Immatrikulation wird ein Krankenversicherungsnachweis verlangt. Dies liegt daran, dass Studierende normalerweise per Status in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, ähnlich wie das bei Arbeitnehmern durch den Status der abhängigen Beschäftigung der Fall ist. Die Hochschule ist verpflichtet diesen Sachverhalt zu überprüfen und fordert deshalb die Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung zu dieser Angelegenheit.

Weiterlesen...
 
BAföG-Anspruch prüfen Drucken

Scheine_kl"BAföG kriege ich sowieso nicht!" oder "Meine Eltern verdienen zuviel!" Solche Aussagen hört man nicht selten. Sie stimmen aber nicht immer. Wer den Aufwand eines vollen Antrags erst einmal nicht machen will, kann unverbindlich eine Probeberechnung durchführen lassen. Übrigens: Selbst wenn Sie nur wenig bekommen, können Sie mit dem BAföG-Bescheid immerhin eine  GEZ-Gebührenbefreiung erhalten.

Weiterlesen...
 
Zahlungsengpass zur Immatrikulation Drucken

portemonnaieBei der Immatrikulation können aufgrund der Gebühren und Studienbeiträge Zahlungsengpässe zu Tage treten. Das Land Niedersachsen bietet als eine mögliche Lösung des Problems das Studienbeitragsdarlehen an.

Weiterlesen...
 
Rundfunkgebühren Drucken

RundfunkgebührenAlle Studierenden bekommen schon sehr bald nach dem Umzug Post von der GEZ, die fragt, ob Sie Radio, Fernseher oder "neuartige Rundfunkgeräte" an Ihrem neuen Wohnort "zum Empfang bereit halten". Eine Antwort auf den Brief wäre schon sinnvoll, weil ansonsten ein freier Mitarbeiter des NDRs bald auf der Schwelle steht, um die Fragen erneut zu stellen, wobei keine Verpflichtung zum Einlass besteht.

Weiterlesen...
 
Begrüßungsgeld Drucken

29893Die Stadt Oldenburg vergibt 50 € an Studierende, die sich hier voll anmelden.
Antrag auf Begrüßungsgeld (Stadt Oldenburg)

Auch Emden (pdf), Wilhelmshaven (pdf) und Elsfleth (pdf) bieten Studierenden mit Erstwohnsitz am Ort ein Begrüßungsgeld an.

 
Einwohnermeldung und Zweitwohnsitzsteuer Drucken

EinwohnermeldungVerpflichtung zur Anmeldung besteht per Gesetz innerhalb einer Woche. Zuständig ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnorts (z. B. Oldenburg, Emden, Wilhelmshaven).

Erst- oder Zweitwohnsitz?

Zweitwohnsitzsteuer in Wilhelmshaven

Wenn Sie ein Zimmer am Studienort haben, müssen Sie sich mindestens mit zweitem Wohnsitz melden.
Weiterlesen...
 


Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters

Beim Careerday der Uni erreichbar,
aber keine Sprechzeit:
22.05.2012

Sozialberatung

Heiko Groen
heiko-groen11
Sprechzeiten:
Mo-Do 10.00 - 12.30 Uhr
Mi 13.00 - 15.00 Uhr
BeratungsCenter im Mensafoyer
Raum M1-131
0441/798-2706
0441/798-2071
sozialberatung@sw-ol.de