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BAföG im Praktikum |
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BAföG kann auch für Praktika im Rahmen des Studiums gezahlt werden, und zwar in der selben Höhe wie für das Studium auch. Dabei unterschieden sich Zugangs- und andere Pflichtpraktika von freiwilligen Praktika.
Pflichtpraktika
In einigen Studiengängen sind Praktika während des Studiums oder auch schon als Zugangsvoraussetzung Pflicht. Diese Praktika können in der Regel durch BAföG gefördert werden! Eine Förderung kann dann erfolgen, wenn das Praktikum nach der Zulassungsordnung für das gewählte Studienfach erforderlich ist und dessen Inhalt und Dauer in den Ausbildungsbestimmungen geregelt sind. BAföG kann dann für die Mindestdauer des Praktikums geleistet werden.
Anrechnnung der Vergütung
Anders als bei studentischen Nebenjobs wird bei Pflichtpraktika die erhaltene Vergütung in voller Höhe auf das BAföG angerechnet, abzüglich einer Sozialpauschale von 21,3 Prozent und Werbungskosten in Höhe von 84 € pro Praktikumsmonat (= 1.000 € pro Bewilligungszeitraum à 12 Monate).
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Mit wie viel BAföG kann ich rechnen ? |
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Der maximale monatliche Förderungsbetrag beträgt 670 €. Dieser Betrag kann dann zustandekommen, wenn die / der Studierende eine eigene Wohnung hat und Kranken- sowie Pflegeversicherung selbst bezahlen muss. In der Regel hängt der ausgezahlte BAföG-Satz vom Einkommen der Eltern ab.
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Elternunabhängige Förderung |
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Nicht in jedem Fall ist das Einkommen der Eltern die Grundlage für die BAföG-Berechnung. In bestimmten Fällen wird nur das Einkommen des/der Studierenden und eventuell des Ehepartners berücksichtigt, etwa wenn Sie vor der Aufnahme des Studiums schon eine bestimmte Zeit lang berufstätig waren.
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Wie lange bekomme ich BAföG? |
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Sofern Sie Ihr Bachelor-Studium vor Vollendung des 30. und das Master-Studium vor Vollendung des 35. Lebensjahres beginnen und es ohne Fachwechsel in der Regelstudienzeit durchziehen, können Sie davon ausgehen, die ganze Zeit über durch das reguläre BAföG (d.h. 50% Zuschuss plus 50% zinsloses Darlehen) gefördert zu werden.
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BAföG und Jobben: Geht das? |
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Wenn Sie als BAföG-EmpfängerIn neben dem Studium jobben wollen, ist das normalerweise kein Problem: Sie können pro Bewilligungszeitraum 4.880 € dazuverdienen, ohne dass dies die Förderung schmälert. Wenn Sie also einen 400-Euro-Job haben, brauchen Sie nicht zu befürchten, dass Sie deswegen weniger BAföG bekommen.
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BAföG und Ersparnisse |
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Nicht alle Studierenden, die etwas angespart haben, müssen auf BAföG verzichten. Dennoch können vorhandene Ersparnisse auf die Förderung angerechnet werden. So fließen Vermögensbeträge, die höher als 5.200 € sind, in die Berechnung der Förderung ein. Weitere Freibeträge gibt es für Kinder und Ehegatten.
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