Leistungsnachweis ab dem 5. Semester |
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Wenn Sie ein Studium beginnen, geht das BAföG-Amt grundsätzlich davon aus, dass Sie für die von Ihnen gewählte Ausbildung/Fachrichtung geeignet sind. Für die ersten vier Semester Ihres Studiums können sie daher Förderung ohne Leistungskontrolle erhalten. Zur Weiterförderung im 5. Fachsemester (kurz: FS) müssen Sie einen Leistungsnachweis vorlegen, der den gesetzlichen Anforderungen des § 48 BAföG entsprechen muss. Dieser kann entweder mit dem Formblatt 5 (rosa Bescheinigung) oder mit einer Notenleistungsbescheinigung erbracht werden. Mit dem Formblatt 5 bescheinigt der/die BAföG-Beauftragte Ihres Fachbereichs oder das Prüfungsamt, ob Sie die üblichen Studienleistungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erbracht haben. Der BAföG-Beauftragte oder das Prüfungsamt entscheiden unter Berücksichtigung der jeweiligen Prüfungsordnung, ob die von Ihnen erbrachten Leistungen einen positiven Leistungsnachweis rechtfertigen oder eine negative Bescheinigung auszustellen ist. Wer der/die zuständige BAföG-Beauftragte für Sie ist, erfahren Sie beim Fachbereich oder dem BAföG-Amt.Neu: Der Leistungsstand kann alternativ auch mit der Vorlage der Notenleistungsbescheinigung nachgewiesen werden, die die erreichten Kreditpunkte ausweist. Diese Bescheinigung muss wegen der sachlichen Richtigkeit vom Prüfungsamt abgestempelt werden. Die Erstellung des Nachweises während des 4. Fachsemesters hat den Vorteil, dass Sie die Bescheinigung mit den übrigen Antragsunterlagen rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraumes vorlegen können, so dass nach Möglichkeit eine Zahlungsunterbrechung bei der Förderung vermieden werden kann. Sollten Sie den üblichen Leistungsstand nicht bestätigt erhalten, so legen Sie die "negative" Bescheinigung bei uns vor. Gibt es Gründe für den fehlenden Leistungsstand, die nach dem BAföG anzuerkennen sind, so weisen sie diese schriftlich nach. Es kann dann bei Anerkennung dieser Verzögerung eine spätere Vorlage eines "positiven" Leistungsnachweises gewährt werden. Ein positiver Leistungsausweis wird dann ausgestellt, wenn
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