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Wie lange bekomme ich BAföG?

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Sofern Sie Ihr Bachelor-Studium vor Vollendung des 30. und das Master-Studium vor Vollendung des 35. Lebensjahres beginnen und es ohne Fachwechsel in der Regelstudienzeit durchziehen, können Sie davon ausgehen, die ganze Zeit über durch das reguläre BAföG (d.h. 50% Zuschuss plus 50% zinsloses Darlehen) gefördert zu werden.

Der Antrag muss jedoch jedes Jahr zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums neu gestellt werden, sonst läuft die Förderung nicht weiter.

Für die Förderung nach dem BAföG existiert eine Altersgrenze: Gefördert werden in der Regel nur Studierende, die ihr Bachelor-Studium vor der Vollendung des 30. Lebensjahres aufnehmen. Für Studierende von Master-Studiengängen gilt eine Altersgrenze von 35 Jahren. Diese Grenzen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt des Studienbeginns, eine Überschreitung während des Studiums bleibt ohne Konsequenzen.

Ausnahmen von der Altersgrenze kommen in folgenden Fällen zum Tragen:

  1. Die Hochschulzugangsberechtigung wurde über den 2. Bildungsweg erlangt, etwa durch Abendgymnasium, Kolleg oder Z-Prüfung und das Studium wird direkt im Anschluss aufgenommen.
  2. Die Hochschulzugangsberechtigung wurde über eine berufliche Qualifikation erlangt (z.B. Meisterbrief oder Fachschulausbildung).
  3. Das Studium konnte aus persönlichen Gründen oder wegen der Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren nicht früher aufgenommen werden.

Wenn Sie Ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit absolvieren, sondern länger brauchen, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Verlängerung der Förderung, je nachdem, welche Gründe zur längeren Studienzeit geführt haben.

 

BAföG - Fakten

Bis zu 670 €
50% geschenkt
50% zinsloses Darlehen
Rückzahlung über 20 Jahre
Altersgrenze: 30 bzw. 35 Jahre
Amt für Ausbildungsförderung
Schützenweg 44, 26129 Oldenburg
Telefon (0441) 97175-0
Fax (0441) 97175-99
E-Mail: bafoeg@sw-ol.de
Sprechzeiten: Di & Do 10.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.30 Uhr 
Telef. Beratung auch außerhalb der persönlichen Sprechzeit
BAföG-Servicebüro im Mensafoyer Uhlhornsweg
Raum M 1-133; Mo. - Do. 12-15 Uhr, Fr. 11-14 Uhr
Servicebüro am 18.5.2012 geschlossen!
BAföG-Beratung in Emden:
Servicebüro des Studentenwerks
im Mensagebäude
26723 Emden
Tel.: 04921 / 61 428
Fax: 04921 / 58 53 90
Öffnungszeiten: Di & Do 9.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 15.00 Uhr
BAföG-Beratung in Wilhelmshaven:
Studentenwerksbüro
Friedrich-Paffrath-Str. 101
Raum S 78
26389 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 / 85 298
Fax: 04421 / 75 92 33
Öffnungszeiten: Di. 9.00 - 12.30 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr, Fr. 9-14 Uhr
Fr, 18.5. keine Sprechstunde!