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Der maximale monatliche Förderungsbetrag beträgt 670 €. Dieser Betrag kann dann zustandekommen, wenn die / der Studierende eine eigene Wohnung hat und Kranken- sowie Pflegeversicherung selbst bezahlen muss. In der Regel hängt der ausgezahlte BAföG-Satz vom Einkommen der Eltern ab.
Maximaler BAföG-Satz ab 1.10.2010
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bei den Eltern wohnend
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mit eigener Wohnung
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| Grundbedarf |
373,- |
373,- |
| Mietkostenpauschale |
49,- |
224,- |
| Zuschuss für Krankenversicherung* |
62,- |
62,- |
| Zuschuss für Pflegeversicherung* |
11,- |
11,- |
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max. Förderung
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€ 495,--
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€ 670,--
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* Der Kranken- und Pflegekassenzuschlag wird nur denjenigen gesetzlich versicherten Studierenden gewährt, die als Studierende pflichtversichert sind. Den Zuschlag erhalten danach nicht die Studierenden, die als WaisenrentnerInnen oder Erwerbstätige bereits versicherungspflichtig sind.
Wovon hängt die Fördersumme ab?
Wie viel BAföG Sie im Einzelfall ausgezahlt bekommen, hängt in der Regel vom Einkommen Ihrer Eltern ab. Im Bundesdurchschnitt erhalten rund 38 Prozent aller BAföG-EmpfängerInnen den Höchstsatz von 670 €. Der durchschnittlich ausgezahlte monatliche Förderungsbetrag belief sich ohne Berücksichtigung der Erhöhung bislang auf immerhin 375 €. (Quelle: Deutsches Studentenwerk)
Wenn Sie vorher wissen möchten, ob sich der Antrag lohnt, kommen Sie am besten mit dem Steuerbescheid Ihrer Eltern aus dem vorletzten Jahr in die BAföG-Sprechstunde. Wir können dann eine Probeberechnung machen.
In Ausnahmefällen wird BAföG auch elternunabhängig gewährt, z.B. wenn Sie vor Beginn des Studiums schon eine bestimmte Zeit lang berufstätig gewesen sind. In diesem Fall können Sie grundsätzlich mit dem Höchstsatz rechnen! |