Studentenwerk Oldenburg - Rund ums Studium für Sie da!
Sozialleistungen

Arbeitslosengeld

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt allgemein voraus, dass mindestens ein Jahr lang arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet wurde. Das ist bei Studierenden selten genug der Fall, sie sehen sich aber noch mit weiteren Hindernissen konfrontiert:
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Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Beide Leistungen sind Unterformen der "Grundsicherung für Arbeitssuchende", welche im SGB II gesetzlich organisiert ist. Studierende kommen nur in Ausnahmen in diesen Zweig des Sozialstaats, weil primär BAföG-Leistungen gezahlt werden sollen. Es gibt aber diverse Ausnahmen...
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Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die nicht von allen Studentinnen beansprucht werden kann. Es steht immer im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis, das durch fortgeschrittene Schwangerschaft und Geburt unterbrochen wird.
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Elterngeld

Die Bezugsdauer des Elterngeldes beträgt in der Regel zwölf Monate, die Mindestzahlungshöhe 300 €. Eine Verlängerung auf vierzehn Monate ist unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Da das Elterngeld als Lohnersatzleistung fungiert, wird der Zahlbetrag am durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes orientiert.
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DSW-Härtefonds

Das Deutsche Studentenwerk stellt den lokalen Studentenwerken Gelder zur Verfügung, welche darlehensweise an Studierende weitergegeben werden können, sofern sich diese in einer Notlage befinden, die durch keine anderen Finanzmittel behoben werden kann.
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Kindergeld und Kinderzuschlag

Diese Leistungen stehen zwar beide im Bundeskindergeldgesetz, sind aber gänzlich verschieden organisiert und dienen je verschiedenen Zwecken.
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Wohngeld

In der Regel erhalten Studierende kein Wohngeld, weil im BAföG-Bedarf bereits Wohnkosten abgedeckt werden und der Gesetzgeber keine Doppelzahlung wollte. Es gibt aber drei Ausnahmen.
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Waisenrente

Ähnlich wie das Kindergeld kann (Halb-) Waisenrente auch nach dem 18. Geburtstag bezogen werden, wenn drei Bedingungen erfüllt werden.
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Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende können beim zuständigen Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss für ihr Kind beantragen (Antragsformulare gibt es bei den Gemeinden und Jugendämtern).
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Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters

Beim Careerday der Uni erreichbar,
aber keine Sprechzeit am
22.05.2012