Studentenwerk Oldenburg - Rund ums Studium für Sie da!

Dr. Dettling Stiftung

Drucken
Wer war Dr. Dettling?

Die Stiftung wurde durch eine testamentarische Verfügung der im Jahr 1986 verstorbenen Frau Dr. Charlotte Dettling gegründet. Stiftungszweck ist die Förderung bedürftiger und förderungswürdiger Abiturienten und Studenten zum Studium an einer deutschen Hochschule.

Wer kann gefördert werden?

Zur Förderung kommen Studentinnen und Studenten in Betracht, die Bürger (auch EU-Ausländer) der Stadt Oldenburg sind.

Für welchen Zeitraum besteht eine Fördermöglichkeit?

Die Förderung wird grundsätzlich für ein Studienabschlusssemester gewährt (6 Monate). Förderbeginn ist für das Sommersemester grundsätzlich der 1. April, für das Wintersemester der 1.Oktober.

Welche Voraussetzungen muss die Antragstellerin/ der Antragsteller erfüllen?
  • Die bisherigen – überdurchschnittlichen – Studienleistungen müssen darauf schliessen lassen, dass ein erfolgreicher Studienabschluss im nächsten Semester realistisch ist.
  • Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn die Antrastellerin/ der Antragsteller nicht über eine andere Möglichkeit verfügt, den Studienabschluss zu finanzieren. Eigene Einkünfte oder bestehende BAföG-Ansprüche, auch eine darlehensweise zu gewährende Studienabschlussförderung nach BAföG, sind vorrangig!
  • Besondere Härtefälle – insbesondere aus familiären oder sozialen Gründen – werden mit Vorrang berücksichtigt.

Wie ist der Antrag zu stellen ?

Der Antrag ist schriftlich (in Papierform) zu stellen. Kontakte und Infos werden für die Universität und die Jadehochschule auf je eigenen Seiten zur Verfügung gestellt.
Dem Antrag sind zwei Gutachten von verschiedenen prüfungsberechtigten Lehrenden beizufügen, aus denen sich die Förderungswürdigkeit ergibt und die insbesondere den voraussichtlichen Studienabschluss im nächsten Semester als wahrscheinlich erwarten lassen.

Welche Fristen sind einzuhalten ?

Als Abgabefrist gilt das Ende der Lehrveranstaltungen des vorausgehenden Semesters. Der Termin ergibt sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsverzeichnis.

Wie ist der weitere Verfahrensgang ?

Unmittelbar nach Fristablauf werden die vorliegenden Anträge weitergeleitet an die Dr. Dettling Stiftung. Von dort erhalten die Bewerberinnen und Bewerber einen weiteren Bescheid, ggf. eine Einladung zum persönlichen Vorstellungsgespräch.

Wie hoch ist die Förderung im Fall einer Bewilligung ?

Die Höhe der monatlichen Förderung orientiert sich an den jeweiligen Höchstbeträgen nach BAföG. Wie bei der Berechnung von BAföG – Leistungen erfolgt eine Anrechnung anderer Einkünfte.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht. Dies betrifft sowohl die Förderung dem Grunde nach als auch die Höhe der zu bewilligenden Beträge. Die Entscheidung der Stiftung ist nicht anfechtbar.

 

Finanzierungsberatung

Jens Müller-Sigl
mueller-sigl
Sprechzeiten:
Mo, Di 13.00 - 15.00 Uhr
Do, Fr 10.00 - 12.30 Uhr
BeratungsCenter im Mensafoyer
Raum M1-132
0441/798-2664
0441/798-2071
studienfinanzierung @sw-ol.de