Studierende in pandemiebedingten Notlagen können die sogenannte Überbrückungshilfe auch für September beantragen, bislang war dies nur noch für den August 2020 vorgesehen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung erklärte am Donnerstag, 20. August 2020 in seiner Pressemitteilung, dass betroffene Studierende die Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auch im September bei ihrem Studenten- oder Studierendenwerk beantragen können.

Weitere Informationen zum Zuschuss gibt's hier: Überbrückungshilfe 

     
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