BAföG und Jobben: Geht das? |
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Wenn Sie als BAföG-EmpfängerIn neben dem Studium jobben wollen, ist das normalerweise kein Problem: Sie können pro Bewilligungszeitraum 4.880 € dazuverdienen, ohne dass dies die Förderung schmälert. Wenn Sie also einen 400-Euro-Job haben, brauchen Sie nicht zu befürchten, dass Sie deswegen weniger BAföG bekommen. Die jeweiligen monatlichen Verdienste können aber auch unterschiedlich sein; entscheidend ist der Betrag, der insgesamt während des Bewilligungszeitraums verdient wird. Wichtig ist, dass nicht der Verdienst im Kalenderjahr, sondern im BAföG-Bewilligungszeitraum (also z.B. 1.10.2011 bis 30.9.2012) zugrunde gelegt wird. Erst über der Einkommensgrenze von 4.880 € wird der eigene Verdienst auf das BAföG angerechnet. Allerdings ist es nicht schlimm, wenn Ihr monatliches Einkommen die Grenze um ein paar Euro übersteigt: Die Förderung sinkt dadurch nur unwesentlich. Wichtig: Wenn in Ihrem Studium ein Praxissemester oder Praktikum vorgeschrieben ist, gelten die Freibeträge nicht für deren Vergütung. Für weitere Infos erkundigen Sie sich bitte beim BAföG-Amt oder erfahren Sie hier mehr. Verwandte Themen
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| Bis zu 670 € | |
| 50% geschenkt | |
| 50% zinsloses Darlehen | |
| Rückzahlung über 20 Jahre | |
| Altersgrenze: 30 bzw. 35 Jahre | |
| Amt für Ausbildungsförderung |
| Schützenweg 44, 26129 Oldenburg |
| Telefon (0441) 97175-0 |
| Fax (0441) 97175-99 |
| E-Mail: bafoeg@sw-ol.de |
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| 26723 Emden |
| Tel.: 04921 / 61 428 |
| Fax: 04921 / 58 53 90 |
| Öffnungszeiten: Di & Do 9.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 15.00 Uhr |
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