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Familienversicherungen

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Familiär organisierte Krankenversorgung

In Deutschland muss man mindestens drei Hauptformen der Krankenkostenübernahme und -absicherung unterscheiden. Jede dieser Formen hat eigene Regelungen zur Einbeziehung von Verwandten und Verschwägerten unter ihr jeweiliges Dach:

  1. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Familienversicherung und die Pflichtversicherung im Falle von (Halb)Waisenrentenbezug.
  2. Bei Beamten gibt es die sogenannte Beihilfe und
  3. bei vielen selbständig Tätigen herrscht die private Krankenversicherung vor.
Weil die privaten Krankenkassen keine sehr weitreichenden Vergünstigungen für Kinder anbieten, werden sie in diesem Abschnitt nicht weiter abgehandelt. Zu den anderen Bereichen gibt es weitergehende Infos in der Subnavigation oben.
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Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters

Beim Careerday der Uni erreichbar,
aber keine Sprechzeit:
22.05.2012

Sozialberatung

Heiko Groen
heiko-groen11
Sprechzeiten:
Mo-Do 10.00 - 12.30 Uhr
Mi 13.00 - 15.00 Uhr
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