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Kindergeld für Eltern volljähriger Kinder

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Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld ohne Anrechnung von Einkünften und Bezügen des Kindes gewährt. Danach wird Kindergeld nur noch unter drei Bedingungen gezahlt:

Die Einkünfte und Bezüge des Kindes überschreiten pro Kalenderjahr nicht 8004 €
(bis 2009: 7680 €).
Achtung: Für 2012 wurde die Anrechnung von Einkommen abgeschafft! Bei einer Zweitausbildung kann allerdings noch die zeitliche Beeinträchtigung von Erwerbsarbeit eine Rolle spielen. Weitere Infos!

Das Kind befindet sich in Ausbildung oder sucht einen Ausbildungs- bzw. Studienplatz.
(siehe Navigation oben!)

Und das Kind ist noch nicht 25 Jahre alt (Wehr-/Zivildienst wirkt verlängernd).
Bei Behinderung kann die Altersgrenze entfallen.


Formulare und Dienstanordnung

Beim Bundeszentralamt für Steuern können online Formblätter ausgefüllt bzw. als Acrobat-Reader-Datei heruntergeladen werden (hierfür Druck-Icon benutzen).

Online-Antragstellung möglich!

Die Bundesagentur für Arbeit stellt eine Online-Antragsmöglichkeit zur Verfügung. Allerdings wird auch dabei letztlich ein Ausdruck in Papierform nötig, weil eine Unterschrift bisher nur in Schriftform übermittelt werden kann.

zum Online-Portal

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Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters

Beim Careerday der Uni erreichbar,
aber keine Sprechzeit am
22.05.2012