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Infos zum Teilzeitstudium

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Immatrikulation und Studienorganisation

An den Hochschulen im Nordwesten gibt es verschiedene Angebote zum Teilzeitstudium. Allerdings hat die Universität Oldenburg als einzige eine Ordnung zum Teilzeitstudium für alle Studiengänge erlassen (weitere Infos der Uni). Im universitären Antragsformular wird bereits deutlich, dass im Vorfeld die Studienplanung der entsprechenden Semester geklärt werden muss. Genau dies sollte man nicht nur als bürokratische Hürde verstehen, sondern als Hinweis auf potentielle Probleme, denn das Teilzeitstudium ist nicht in allen Fakultäten gleichermaßen etabliert. In den seltensten Fällen ist der Studienalltag entsprechend organisiert bzw. existieren konkrete Stundenpläne.

Auswirkungen auf BAföG, Arbeitslosengeld II und andere Systeme

Leistungen nach dem BAföG werden nur für Vollzeitstudiengänge gewährt, also entfällt der Anspruch während einer Teilzeitphase. Nähere Informationen hat die Förderungsabteilung veröffentlicht (studentische Eltern und Studierende mit chronischer Erkrankung bzw. Behinderung werden  auf BAföG-rechtliche Alternativen hingewiesen).

Auch wenn die grundsätzliche Nichtförderbarkeit durch BAföG einen Weg in das Arbeitslosengeld II eröffnet, sind damit nicht alle Probleme beseitigt. ... mehr dazu

Im Zusammenhang mit der Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung gibt es einige Stipendienprogramme, die unter anderem auch nebenberuflich Teilzeitstudierende unterstützen. ... mehr dazu

In der Dienstanordnung zum Kindergeld gibt es den Begriff "Teilzeitstudium" oder "Teilzeitausbildung" nicht. Anders als beim BAföG ist damit kein kategorischer Ausschluss verbunden. ... mehr dazu

Krankenversicherung und "Werkstudentenregelung" beim Jobben

Da eine hochschulrechtlich ordnungsgemäße Immatrikulation vorliegt, wird die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) in der Regel weitergeführt, was auch auf die gesetzliche Familienversicherung übertragbar ist. Die Beihilferegelung bei Beamtenkindern orientiert sich am Kindergeld (s. oben!).

Bei einer mehr als geringfügigen Beschäftigung setzt allerdings eine volle Sozialversicherungspflicht als ArbeitnehmerIn ein, welche jede andere gesetzliche Krankenversicherung (KVdS, Familienversicherung, freiw. Versicherung) automatisch verdrängt. Weiterführende Infos auf der Seite zur "Werkstudentenregelung" (insb. Abschnitt Teilzeitstudium)!

 

Sozialberatung

Heiko Groen
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