Am Ende des 4. Fachsemesters muss jede und jeder geförderte Studierende einen Leistungsnachweis nach § 48 Abs. 1 BAföG darüber vorlegen, ob die bis zum Ende des 4. Fachsemesters studienüblichen Leistungen rechtzeitig erbracht wurden (Formblatt 5).
Wenn es innerhalb der ersten 4 Semester des Studiums bereits aus Gründen, die später voraussichtlich eine Förderung nach § 15 Abs. 3 BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen würden, zu einer Studienverzögerung gekommen ist, kann nach § 48 Abs. 2 BAföG eine spätere Vorlage des Leistungsnachweises zugelassen werden. In anderen Worten können behinderungs- oder krankheitsbedingte Gründe geltend gemacht werden.
Rechtzeitig vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes ist ein Folgeantrag (übliche Formblätter) zu stellen. Diesem Antrag ist auch ein Formblatt 5 beizufügen, aus dem hervorgeht, dass (im Falle einer Verzögerung) nicht alle üblichen Leistungsnachweise erbracht werden konnten. Zusätzlich muss glaubhaft gemacht werden, dass sich die Ausbildung z.B. aufgrund einer Behinderung verzögert hat und es nicht möglich war, die Ausbildungsverzögerung zu verhindern.
Es ist eine Erklärung/Prognose über die weitere Ausbildungsplanung vorzulegen, also darüber, welche Leistungsnachweise noch zu erbringen sind, um einen positiven Leistungsnachweis zu erhalten, und wann diese Leistungsnachweise voraussichtlich erbracht werden können. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass diese Prognose von der/dem zuständigen BAföG-Beauftragten Ihres Fachs (zu finden über die Internetseiten Ihrer Fakultät oder Ihres Fachbereichs) oder dem Prüfungsamt bestätigt werden muss.Über den Antrag nach § 48 Abs. 2 BAföG erteilt das BAföG-Amt einen gesonderten Bescheid.
Tipp: Wenn aus krankheits- oder behinderungsbedingten Gründen nicht alle für einen positiven Leistungsnachweis notwendigen Studienleistungen erbracht werden konnten, sollte nicht auf eine Antragstellung verzichtet werden, sondern ein sog. „negativer Leistungsnachweis“ gestellt werden, um eine Verlängerung zu erreichen.
Noch ein Tipp: Für persönliche Beratung zum Thema Studieren mit Behinderung wenden Sie sich an die Behindertenberaterin des Studentenwerks.