UnternehmerInnen müssen eigentlich monatliche Umsatzsteuermeldungen über ein Online-Tool (Elster) vornehmen. Weil Studierende in der Regel nur nebenberuflich selbstständig arbeiten, werden sie meist so wenig einnehmen, dass sie als "Kleinunternehmer" von der Umsatzsteuer befreit sind (§ 19 UStG). Eine "Umsatzsteuer-IDentifikationsnummer" ist nicht nötig, sie können genauso gut die reguläre Steuer-ID verwenden.
Rechnungen richtig stellen!
Ein "Nebeneffekt" des Umsatzsteuerrechts sind staatliche Vorschriften zur korrekten Rechnungslegung. Die Oberfinanzdirektion Hannover hat einen Artikel dazu erstellt. Der Artikel ist sehr ausführlich und vor allem an Unternehmen gerichtet. Für Studierende wird es reichen, die dort auf der rechten Seite unter Downloads eingestellte Beispielrechnung als Vorbild zu nehmen und im Falle von "Kleinunternehmertum" zu modifizieren: Die "USt-IdNr." kann durch die normale Steuer-ID ersetzt werden, die Tabellenzeilen für die Zuordnung der Rechnungsbeträge zu Umsatzsteuersätzen und zur konkreten Steuermenge können entfallen, weil keine Umsatzsteuer erhoben und damit auch nicht berechnet wird. Stattdessen muss unterhalb der Tabelle ein Satz zur Steuerbefreiung eingefügt werden, zum Beispiel: "Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG, weshalb Umsatzsteuer nicht aufgeschlagen wird." Die Rechnungsnummer muss so gewählt werden, dass keine Verwechslung möglich ist. Das Kalenderjahr einzubauen, erscheint sinnvoll, zum Beispiel: "laufende Nummer/2015".