Examples of financing your studies
Problembeschreibung
Der Studierende an der Uni Oldenburg befindet sich am Ende des 4. Semesters und die BAföG-Leistungen wurden für das 5. Semester eingestellt, weil die am Ende des 4. Semesters üblichen Leistungen nicht nachgewiesen werden können. Mögliche Ausnahmeregelungen (wg. Krankheit, Kindererziehung,...), die im BAföG vorgesehen sind, kann er nicht in Anspruch nehmen.
Mit der Wohngeldgesetzreform von 2009 wurde die Möglichkeit eingeführt, bei nur darlehensweiser Gewährung von BAföG-Leistungen Wohngeld parallel zu beantragen. Im folgenden Beispiel könnte man die als Vollkredit gezahlten BAföG-Leistungen auch durch einen beliebigen anderen Kredit ersetzen, rechnerisch bliebe es für die Wohngeldermittlung gleich. Allerdings müsste bei anderen Krediten geprüft werden, ob der grundsätzliche Wohngeld-Ausschluss von Studierenden nicht trotzdem greift und deshalb ein Antrag scheitern würde.
Ein notwendiger Kommentar vorweg:
Leider ist die sozialrechtliche Situation bei der Gruppe, die am meisten Unterstützung braucht, am kompliziertesten. Das ändert sich im folgenden Beispiel graduell, weil die erhöhten BAföG-Sätze einen Gang zum Jobcenter überflüssig machen und nur noch ein Zwei-Personen-Wohngeld neben Kindergeld und Unterhaltsvorschuss hinzutreten muss, um dafür genug Geld zu haben.
Haushaltsbeschreibung
In der Familie 4 leben die verheirateten Eltern mit zwei Kindern (8 bzw. 5 Jahre alt) zusammen. Beide Eltern sind eingeschrieben, wobei der Student sein Erststudium fast beendet hat und mit 400 € Unterhalt von seinen Eltern unterstützt wird. Die Studentin hat bereits ein Studium abgeschlossen, war berufstätig, danach arbeitslos und befindet sich jetzt kurz nach der Geburt des zweiten Kindes in der Elternzeit. Sie hat ihr Elterngeld auf zwei Jahre gestreckt und erhält somit 150 € monatlich.
Freibetrag auf Erwerbseinkommen:
Für Studierende unter 25 Jahren, die in Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaften leben, gilt ab dem 1.7.2023 ein Freibetrag in Höhe der jeweils gültigen Minijobgrenze (bis 31.12.2023: 520 €, ab 2024: 538 €) statt der sonst üblichen 100 €. Dieser Freibetrag gilt nur für das Erwerbseinkommen, bei geringerem Erwerbseinkommen sind folglich keine Überschüsse auf anderes Einkommen übertragbar. Außerdem entfällt auch weiterhin der unten beschriebene "Ausbildungsfreibetrag", der direkt von BAföG-Leistungen absetzbar ist, wenn bereits beim Erwerbseinkommen ein Freibetrag angewendet wurde.
(korrigiert am 26.02.2024, wegen der geänderten Minijob-Grenze)
Bei den Eltern lebende Studierende erhalten in der BAföG-Bedarfsermittlung nur 59 € für Wohnkosten zugestanden, was 301 € weniger Leistungen sind als bei eigenständig wohnenden Studierenden. Beziehen ihre Eltern Bürgergeld, so kann der Fehlbetrag kritische Unterversorgung erzeugen, weshalb in § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II in der Fassung ab 1.8.2016 eine Ausnahme vom Studierendenausschluss aufgenommen wurde.
Der Ex-Studierende möge seinen Masterabschluss mit 24 Jahren erlangt und nach der letzten Prüfung seinen Antrag auf Exmatrikulation mit Wirkung zum Monatsende gestellt haben. Die BAföG-Leistungen werden in der Phase der Begutachtung der Masterarbeit noch bis zu maximal zwei weitere Monate gezahlt und mit dem Beginn des Folgemonats eingestellt (systematische Darstellung für AbsolventInnen).
Jobberin 7 hat einen Minijob mit einem tatsächlichen Verdienst von 520€ monatlich durchgeführt. Sie ist unter 25 Jahre alt und bei ihren Eltern in der gesetzlichen Familienversicherung, die kostenfrei ist. Die Eltern geben das Kindergeld (250 €) an sie weiter. Außerdem erhält sie BAföG für diese Situation (also ohne Krankenkassenpauschale) unter Abzug von 200 € angerechnetem Elterneinkommen: 612 € (Stand. WiSe 2022/23). Alles in allem hat sie es mit 1.382 € monatlich recht gut getroffen. Nun möchte ihr Arbeitgeber sie aber ab dem 1.10. des Jahres zu 700 € brutto (unterhalb von 20 Wochenstunden) dauerhaft anstellen, was aber im Rahmen der Minijob-Regelung nicht mehr abzurechnen wäre. Was passiert folglich, wenn Jobberin 7 dieses Angebot annimmt?