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Der Bildungskredit ist ein Programm der Bundesregierung, um Studierenden im fortgeschrittenen Studium eine Finanzierung zu ermöglichen. Dieser Kredit kann auch neben BAföG-Leistungen zur Finanzierung von Ausgaben wie Studienmaterial, Auslandsaufenthalt, Exkursionen, Hard- und Software und ähnlichem bewilligt werden.

  • Laufzeit maximal 24 Monate pro Studiengang
  • Förderung zusätzlich zu BAföG möglich
  • Antragstellung über das Bundesverwaltungsamt (BVA)
 

In der Regel deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die zwei Semester Bachelor erfolgreich abgeschlossen haben. Für den Masterstudiengang besteht ein weiterer Anspruch. Ausländische Studierende können den Kredit in der Regel erhalten, wenn sie sich mit einem gefestigten Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhalten (orientiert an § 8 BAföG). Der Kredit kann normalerweise bis zum Ende des 12. Hochschulsemesters gewährt werden. Als Hochschulsemester zählen alle bisherigen Studiensemester, nur Urlaubssemester werden abgezogen, sofern sie nicht studienbedingt genommen wurden (Beispiel: Urlaubssemester für das Pflichtpraktikum). Über das 12. Semester hinaus ist eine Inanspruchnahme nur möglich, wenn das Prüfungsamt einen Abschluss innerhalb der nächsten 24 Monate bescheinigt. Gezahlt wird in jedem Fall nur bis zum 36. Geburtstag.

Folgende monatliche Raten stehen zur Auswahl: 100, 200 oder 300 € . Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten, d. h. maximal 7200 € bewilligt werden. Bei Sonderbedarfen (z.B. kostenintensive Arbeitsmaterialien) kann die einmalige Zahlung von bis zu 3600 € beantragt werden. Der Höchstbetrag bleibt aber bei 7200 € pro Ausbildungsabschnitt.

Der Bildungskredit ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen. Der Zinssatz ist variabel und wird an die europäische Zinsmarktentwicklung (EURIBOR) jeweils zum 01.04. und 01.10. angepasst (zur Zinsentwicklung siehe Navigation!). Tilgungsfrei ist der Bildungskredit für vier Jahre, beginnend mit der ersten Auszahlung. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten zu 120 €. Der Bildungskredit kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen. Eine Kündigung kann immer zum Monatsende erfolgen. Die Rückzahlungsraten werden gestundet, wenn ein Master nach dem Bachelor gefördert wird oder bei Rückzahlungsschwierigkeiten mangels Einkommen nach Studienende. Allerdings laufen die Zinsen weiter auf.

Wer den Bildungskredit in Anspruch nehmen will, kann sich an den Studienfinanzierungsberater (nur Beratung) oder direkt an das Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln wenden, per Internet unter www.bildungskredit.de. Der Antrag sollte frühestens sechs Wochen vor Beginn der Auszahlung gestellt werden, da ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Antragstellung per Internet ist die einzige Möglichkeit, die erforderlichen Nachweise müssen aber innerhalb von zwei Wochen nachgereicht werden.

Für die Unterschrift unter den Kreditvertrag müssen Sie zu einer Bank gehen, denn seit dem 1.1.2018 können nur noch Banken die Legitimation durchführen, keine anderen siegelführenden Stellen. Die Unterschrift muss in Anwesenheit der legitimierenden Person geleistet werden.

Zum Vertragsanhang gehört auch die Erlaubnis für ein SEPA-Lastschriftverfahren, die Sie bitte vor dem Besuch ausfüllen und unterschreiben. Achten Sie darauf, dass ihr Personalausweis gültig ist und bringen Sie eine Kopie von Vorder- und Rückseite des Ausweises mit.

     
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