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Gehen Studierende einer Beschäftigung nach, die eine übergeordnete Stellung gegenüber dem Studium einnimmt oder beurlauben/exmatrikulieren sie sich vom Studium, so werden sie wie normale ArbeitnehmerInnen voll sozialversichert. Für die Krankenversicherung bedeutet dies, dass andere Versicherungsformen (private oder freiwillige gesetzliche Versicherung, Familien- oder Studentische Pflichtversicherung) verdrängt werden.

Stattdessen werden mindestens 7,3 % vom Bruttolohn als Arbeitnehmeranteil an die Krankenkasse abgeführt. Ab 1.1.2015 wird ein je nach Kasse unterschiedlicher Zusatzbeitrag erhoben. Hinzu kommen noch die anderen Sozialversicherungszweige: Beitragssätze zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

     
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