Ja. Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können die Einmalzahlung beantragen. Auch ausländische Studierende mit wohnhaft in Deutschland, Promotionsstudierende, Teilzeitstudierende sowie Studierende in einem Urlaubssemester oder dualem Studium haben einen Anspruch auf die Einmalzahlung.
Ja. Geplant ist eine digitale Antragsplattform, die derzeit von Bund und Ländern entwickelt wird.
Die Auszahlung soll zu Beginn des nächsten Jahres beginnen, also noch in diesem Winter.
Nein. Sie soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein. Sie soll darüber hinaus keine Berücksichtigung bei der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe finden und unpfändbar sein.