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Aufgrund des weiterhin kritischen Infektionsgeschehens des Corona-Virus und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Reduzierung persönlicher Kontakte hat das Studentenwerk Oldenburg beschlossen, in den Bereichen BAföG und Studienfinanzierung keine persönlichen Beratungen mehr anzubieten. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende Februar, ehe die Situation neu bewertet wird.
Auch wenn die Beratungen bisher mit einem sicheren Konzept und entsprechenden Schutzmaßnahmen vor Ort stattgefunden haben, möchten wir unseren Teil dazu beitragen, die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Eindämmung des Corona-Virus zu bewältigen. Neben der eigentlichen Beratungssituation entfallen schließlich auch An- und Abfahrtswege, was zu insgesamt abnehmenden Kontaktzahlen führen soll.
Unsere Berater*innen und Sachbearbeiter*innen sind aber weiterhin für die Studierenden da: telefonisch oder per E-Mail sind sie wie gewohnt erreichbar. Sobald die persönlichen Beratung wieder aufgenommen werden kann, werden wir darüber selbstverständlich zeitnah informieren.
Nich betroffen von dieser Maßnahme ist unser Psychologischer Beratungs-Service, den wir gemeinsam mit der Universität Oldenburg betreiben: Hier können auch weiterhin persönliche Beratungsgespräche stattfinden, sofern die Situation des*der Ratsuchenden dies erfordert.
Am 14. sowie am 27. Januar startet unser Psychologischer Beratungs-Service, den wir gemeinsam mit der Universität Oldenburg betreiben, die Aktion ‚Study Buddy‘.
Im Format eines digitalen Speeddates wird dann die Möglichkeit bestehen, sich aus einer Runde von je acht Studierenden seinen oder ihren idealen Lernpartner oder ideale Lernpartnerin zu finden.
Wie die zukünftigen Lernrunden ausgestaltet werden sollen – ob bspw. per virtuellem Meeting oder bei einem Spaziergang an der frischen Luft – bleibt den ‚Study-Buddies‘ schließlich selbst überlassen.
Wer Lust bekommen hat, bei diesem innovativen Format dabei zu sein, kann sich per Mail (
Aufgrund eines Defekts an der Heizungsanlage bleibt die Kita Uni-Campus am Montag, 11.1.2021, leider geschlossen. Die Notbetreuung startet somit einen Tag später am Dienstag, 12.1.2021.
Wir bitten um Verständnis.
Ab Montag, 11.1.2021, bleiben die Kitas des Studentenwerks geschlossen. Grund dafür sind die bundesweit verlängerten und verschärften Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Für die Kindertagesstätten in Niedersachsen bedeutet dies den Wechsel ins sogenannte Szenario C: Die Kitas werden geschlossen, bieten aber eine Notbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder an, die normalerweise betreut werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Kitaleitung.
Das niedersächsische Kultusministerium hat zu diesem Thema ein FAQ "Fragen und Antworten zum Betrieb an Kindertageseinrichtungen" ins Netz gestellt.
Liebe Mensa- und Cafeteria-Gäste,
aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsens werden unsere gastronomischen Einrichtungen vorerst bis zum 31. Januar 2021 geschlossen bleiben.
Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch - hoffentlich ganz bald!
Rund um den Jahreswechsel gibt es für unsere Sachbearbeiter*innen im BAföG-Amt einiges zu tun: der Beginn des Jahres ist auch die Zeit vieler Wiederholungsanträge, die eine zeitnahe Bearbeitung erfordern; zugleich sehen wir uns mit den Herausforderungen der Verlängerung des sogenannten 'Lockdowns' konfrontiert. Um eine Bearbeitung im bestmöglichen Sinne der antragsstellenden Studierenden zu gewährleisten, haben wir uns daher dazu entschlossen, an den Standorten Emden und Wilhelmshaven die persönliche BAföG-Beratung weiterhin auszusetzen.
Studierende, die BAföG beziehen oder vorhaben, BAföG zukünftig zu beantragen, werden jedoch nicht mit ihren Problemen und Fragen alleine gelassen. Unsere Sachbearbeiter*innen sind selbstverständlich weiterhin telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar.
Kontaktieren Sie in diesem Falle - sofern bekannt - ihre*n zuständige*n Sachbearbeiter*in oder richten Sie eine allgemeine Anfrage an das Amt für Ausbildungsförderung: telefonisch ist es montags bis donnerstags zwischen 9 Uhr und 15:30 Uhr, freitags zwischen 9 Uhr und 12:30 Uhr unter der Nummer 0441-97175-0 erreichbar. Alternativ können Sie auch per E-Mail (
Die Termine zur Besichtigung müssen aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verschoben werden. Sollten Sie bereits einen Termin zur Besichtigung der Kita vereinbart haben, wird sich die Kitaleitung bei Ihnen melden. Weitere Infos erhalten Sie bei der Kitaleitung der jeweiligen Einrichtung.
Im Januar startet der Anmeldezeitraum für das Kitajahr 2021/22. Höchste Zeit für (werdende) Eltern ihre Wunschkita auszusuchen. In den vergangen Jahren konnten Interessierte die Kita samt Kind(ern) und ohne Anmeldung im Rahmen eines Tages der offenen Tür besichtigen. In Zeiten von Corona ist das nicht mehr möglich. Deshalb bieten unsere Oldenburger Kitas mehrere Besichtigungstermine an.
Trotz des eingeschränkten Betriebs an der Universität Oldenburg, haben Studierende weiterhin die Möglichkeit ihre CampusCard an den Automaten im Mensafoyer aufzuladen. Das Mensafoyer ist, abgesehen von den Feiertagen, von montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffenet. Beim Betreten des Gebäude ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich. Bitte achten Sie auch auf einen ausreichender Abstand zu anderen Personen.
Die Regelstudienzeit für Studierende an niedersächsischen Hochschulen wurde für die Corona-Semester (SoSe 20, WiSe20/21 und SoSe21) um ein weiteres Semester erhöht. Dadurch verlängert sich auch der BAföG-Anspruch!
Stellen Sie so schnell wie möglich Ihren BAföG-Antrag!
Studierende an niedersächischen Hochschulen bekommen nun, nach Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), ein weiteres Semester zur Regelstudienzeit, sofern sie im Sommersemester 2020, Wintersemester 20/21 und/oder Sommersemester 2021 studiert haben und nicht beurlaubt waren. Damit sollen die durch die Corona-Pandemie entstandenen Nachteile im Studium ausgeglichen werden.
Längere Regelstudienzeit = verlängerter BAföG-Anspruch
Die gesetzliche Regelung wirkt sich auch auf den BAföG-Anspruch aus: Studierende, die ihre Regelstudienzeit im Sommersemester 2020 noch nicht überschritten hatten, haben demnach die Möglichkeit einen Folgeantrag zu stellen.
Beispiel: Regelstudienzeit endet im SoSe2020 + ein weiteres Semester durch die Änderung des NHG = Regelstudienzeit endet im Wintersemester 20/21
Achtung: BAföG wird erst ab dem Monat der Antragsstellung gezahlt und nicht rückwirkend für ein ganzes Semester. Sollten Sie durch die Änderung einen Anspruch auf Förderung haben, stellen Sie den Antrag noch in diesem Monat. Zur Fristwahrung kann der Antrag auch formlos, aber schriftlich mit Unterschrift, erfolgen. Die erforderlichen Vordrucke können dann nachgereicht werden.
Anders sieht es bei Studierenden aus, deren Regelstudienzeit zum Ende des Wintersemester 19/20 endete. Sie sind von der Besserstellung nicht betroffen. Aber auch hier gab und gibt es die Möglichkeit die Förderung zu verlängern. Dazu ist beim BAföG-Amt nachzuweisen, dass sich das Studium in Folge der Pandemie verlängert hat. So wurde bislang auch schon verfahren.
Wer einen Antrag auf Überbrückungshilfe für Studierende gestellt hat oder dies noch tun wird, braucht sich keine Sorgen zu machen: Wir sind laufend dabei die Anträge auf Überbrückungshilfe zu bearbeiten, auch während des Lockdowns. Jedoch brauchen auch unsere Kolleg*innen zwischen den Feiertagen eine kleine Pause. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt daher bis kurz vor Heiligabend und wird Anfang Januar wieder starten.
Wir bitten Sie deshalb um etwas Geduld und von Fragen hinsichtlich des Bearbeitungsstandes abzusehen.
- Unsere Öffnungszeiten um Weihnachten und Silvester
- Günstiger gibt's unseren Espresso nicht!
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- Ab Montag, 2.11.: Reduzierung der Sitzplätze in allen Mensen & Sitzplatzreservierung in der Mensa Uhlhornsweg