Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Oldenburg hat am 24. September 2020 gemäß § 69 Absatz 2 Nr. 6 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 26. Februar 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.9.2019 (Nds. GVBl. Nr. 16 S.261), die nachstehende Beitragssatzung erlassen.

§ 1

(1) Die Studierenden haben zur Erfüllung der Aufgaben des Studentenwerks für jedes Semester folgende Beiträge zu entrichten

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg € 78,00
Hochschule Emden/Leer
   Standort Emden € 78,00
Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
   Standort Oldenburg € 78,00
   Standort Elsfleth € 71,00
   Standort Wilhelmshaven € 78,00

 

 (2) Der Beitrag erhöht sich zum Sommersemester 2022 und zum Sommersemester 2023 an jedem Standort jeweils um 10 €.

§ 2

(1) Beitragspflichtig sind die immatrikulierten Studierenden. Beurlaubte Studierende, die ein Auslandsstudium nachweisen, werden auf Antrag von der Beitragszahlung für dieses Semester befreit. Über den Antrag entscheidet die Hochschule.

(2) Studierende, die an mehreren Hochschulen in Niedersachsen immatrikuliert sind, haben nur einen Beitrag – und zwar den Höheren – zu entrichten.

§ 3

(1) Die Beiträge sind bei der Immatrikulation und der Rückmeldung fällig und werden von der Hochschule für das Studentenwerk erhoben.

(2) Die Beiträge können nicht gestundet oder erlassen werden. Im Falle der Exmatrikulation sind geleistete Beiträge zu erstatten, wenn der Exmatrikulationsantrag vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn gestellt wird.

(3) Der Anspruch auf die Beiträge verjährt in drei Jahren.

§ 4

(1) Die Beitragssatzung tritt mit Wirkung zum 01. März 2021 in Kraft.

(2)  Bis dahin gilt die vom Verwaltungsrat des Studentenwerks Oldenburg am 12. Dezember 2013 erlassene Beitragsordnung fort.

pdf Beitragssatzung (26 KB) vom 24.09.2020

     
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