Mit dem Ablauf des 30.09.2022 ist das Corona-Sonderprogramm des BMBF für den KfW-Studienkredit beendet worden. Zudem hat die europäischen Zentralbank ein Ende der Niedrigzinspolitik eingeleitet. Das drastische Ergebnis lässt sich in der Zinsentwicklung nachvollziehen.
Überlegen Sie folglich sehr gründlich, ob und in welchem Umfang Sie dieses Instrument nutzen wollen.

    • Der Studienkredit richtet sich an alle Studierende, die zu Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sind. Für Studierende, die die Altersgrenze überschritten haben, aber bereits Semester in dem aktuell zu fördernden Studiengang absolviert haben, werden die zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierten Semester dem Höchstalter entsprechend zugerechnet. Postgraduale Studiengänge, Teilzeitstudiengänge, Promotionen sowie Zweitstudiengänge können gefördert werden.
    • Die Kreditvergabe ist unabhängig von Hochschule, Studienfach und Noten. Die Finanzierungssumme liegt zwischen 100 und 650 Euro monatlich.
    • Sowohl die Kredithöhe als auch die Rückzahlungen können während der Laufzeit angepasst werden. Außerplanmäßige Tilgungen sind in der Rückzahlungsphase ohne Zusatzkosten möglich.
    • Die Zinsen sind marktorientiert, aber im Vergleich zu anderen Kreditangeboten niedrig. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Festzins für die Laufzeit von 10 Jahren zu vereinbaren.
  • Meist werden bis zu vierzehn (10 + 4 Abschlusssemester) Fachsemester finanziert.
  • Weder das Einkommen der Eltern noch das eigene werden überprüft. Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Nur wer Privatinsolvenz angemeldet hat, bekommt keinen Kredit.
  • Nach der letzten Zahlung folgen 18 bis 23 tilgungsfreie Monate.
  • Für die Tilgung ist bis zu 25 Jahre Zeit.
  • Die Mindestrate bei der Rückzahlung beträgt 20 Euro im Monat.
  • In Urlaubssemestern wird die Zahlung ausgesetzt.
  • Am Ende des sechsten Semesters reichen die Studierenden bei der KfW eine Bescheinigung darüber ein, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt erfolgreich studiert haben, ansonsten wird die Förderung eingestellt.
  • Um Auszahlungen für ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium oder eine Promotion zu erhalten, ist ein bestehender Hochschulabschluss nachzuweisen.
Das Studentenwerk Oldenburg ist kein Vertriebspartner für diesen Kredit. Ich berate Sie gerne, auch im Hinblick auf Alternativen. Die Vertriebspartnersuche (im Regelfall Ihre Hausbank) erfolgt auf der Seite der KfW.
Infos auf den Seiten der KfW
     
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