Wenn Sie mit dem Studium anfangen, kümmern Sie sich am besten frühzeitig um Ihren BAföG-Antrag. Denn BAföG wird nicht rückwirkend gewährt, sondern erst vom Monat der Antragstellung an. Wenn das Monatsende naht und Sie es nicht rechtzeitig schaffen, den kompletten Antrag auszufüllen, können Sie auch zunächst einen formlosen Antrag stellen, um die Frist einzuhalten. Die amtlichen Formblätter und weitere Unterlagen reichen Sie dann einfach so bald wie möglich nach.

Wir empfehlen Ihnen, den Erstantrag mindestens zwei Monate vor Beginn des Studiums einzureichen, damit Sie gleich von Anfang an BAföG erhalten. Bei einer späteren Antragstellung würden Sie das Geld rückwirkend ab Semesterbeginn ausgezahlt bekommen (aber nur, wenn Sie den Antrag auch spätestens im Monat des Semesterbeginns gestellt haben).

BAföG-Antrag online stellen

Bequem und einfach von daheim, mit dem Antragsassistenten "BAföG Digital" geht die Antragsstellung noch leichter von der Hand. Das System vereinfacht die Antragstellung, weil es fehlende Eingaben direkt erkennen und darauf hinweisen kann. So wird es für Sie leichter, auf Anhieb einen vollständigen Antrag abzugeben und damit die Bearbeitungszeit wesentlich zu verkürzen.

Sie können Ihre Eingaben im Portal zu jedem Zeitpunkt speichern. Sie müssen also nicht den kompletten Antrag auf einmal ausfüllen. Wenn Sie alles fertig ausgefüllt haben, erhalten Sie außerdem automatisch eine Liste mit allen Unterlagen, die wir zusätzlich benötigen.

Wo bekommen Sie die Antrags-Formblätter in Papierform her?

Alternativ zur Nutzung des Online-Portals können Sie auch, wie bisher, die Papier-Vordrucke nutzen: Laden Sie sie entweder von den Seiten des Bildungsministeriums herunter, oder holen Sie sie sich überall dort ab, wo es BAföG-Beratung gibt: Im Amt für Ausbildungsförderung im Schützenweg in Oldenburg, vor den Studentenwerksbüros in Emden und Wilhelmshaven sowie im BAföG-Servicebüro im Oldenburger SSC.

Bitte entscheiden Sie sich für EINE Art der Antragstellung. Anträge von ein und derselben Person auf unterschiedlichen Wegen sorgen für unnötigen Aufwand bei uns (und Ihnen!).
Bei elektronischen Anträgen möchten wir Sie außerdem bitten, Anlagen nur als PDF und möglichst im DIN A4-Format zu senden. Auch damit sparen Sie uns zusätzlichen Aufwand und helfen, die Bearbeitungszeit Ihres Antrags möglichst kurz zu halten.

Folgeanträge

Übrigens: Folgeanträge müssen spätestens zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes beim Amt vorliegen, damit Sie Ihr BAföG ohne Unterbrechung bekommen. Der Folgeantrag kann mit dem Formblatt 1 oder Formblatt 9 gestellt werden.

Noch Fragen?

Wenn Sie sich unsicher sind oder Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit an die BeraterInnen im BAföG-Amt. Sie helfen Ihnen gerne weiter! Gerade beim Erstantrag ist es sinnvoll, die BAföG-Beratung in der persönlichen Sprechstunde im Amt für Ausbildungsförderung oder in den Studentenwerksbüros in Emden und Wilhelmshaven in Anspruch zu nehmen.

Gerne können Sie auch mit dem ausgefüllten Antrag und allen Unterlagen in eine unserer BAföG-Sprechstunden kommen. Wir prüfen dann direkt noch einmal, ob alles vollständig ist.

 

Amt für Ausbildungsförderung
Schützenweg 44, 26129 Oldenburg
Telefon (0441) 97175-0
Erreichbarkeit der Zentrale: Mo-Do 9 - 15.30, Fr 9 - 12.30 Uhr.
Fax (0441) 97175-99
E-Mail: bafoeg@sw-ol.de
BAföG-Beratung in Emden:
Servicebüro des Studentenwerks
im Mensagebäude
26723 Emden
Tel.: 04921 / 61 428
Fax: 04921 / 58 53 90
BAföG-Beratung in Wilhelmshaven:
Studentenwerksbüro
Friedrich-Paffrath-Str. 101
Raum S 78
26389 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 / 85 298
Fax: 04421 / 75 92 33
     
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