Rundfunkgebühren

Mit dem 1.1.2013 trat die derzeit gültige Beitragsregelung in Kraft.

Das Verfahren funktioniert nach dem Prinzip "eine Wohnung – ein Beitrag", folglich wird pro Haushalt eine Pauschale in Höhe von 18,36 € erhoben (Stand 08/2021). Wie viele oder ob Rundfunkgeräte tatsächlich vorhanden sind, spielt keine Rolle. Außerdem muss nur eine Person pro Wohnung angemeldet sein und den Beitrag entrichten. Als ErstsemesterIn müssten Sie also nach Zuzug zum Studienort klären, ob Sie (oder ein/e WG-MitbewohnerIn) zahlungspflichtig sind. Studierende, die BAföG erhalten, sollten sich befreien lassen. Wo und wie Sie sich beim Beitragsservice an- oder abmelden oder befreien lassen können, erfahren Sie unter www.rundfunkbeitrag.de, wenn es spezieller um die Situation von Studierenden geht: Seiten des Studentenwerks-Sozialberaters.

     
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