Mit der Wohngeldgesetzreform von 2009 wurde die Möglichkeit eingeführt, bei nur darlehensweiser Gewährung von BAföG-Leistungen Wohngeld parallel zu beantragen. Im folgenden Beispiel könnte man die als Vollkredit gezahlten BAföG-Leistungen auch durch einen beliebigen anderen Kredit ersetzen, rechnerisch bliebe es für die Wohngeldermittlung gleich. Allerdings müsste bei anderen Krediten geprüft werden, ob der grundsätzliche Wohngeld-Ausschluss von Studierenden nicht trotzdem greift und deshalb ein Antrag scheitern würde.

Studentin 2 möge in Wilhelmshaven bei einer WG wohnen und 385 € Warmmiete zahlen (280 € Bruttokaltmiete, 35 € Strom, 70 € Heizung). Sie ist über 25 Jahre alt, deshalb nicht mehr famlienversichert und führt 127,65 € (Stand: WiSe 23/24, bei einem Zusatzbeitrag von 1,5%) an die gesetzliche Krankenkasse ab.

Ihre Eltern haben nicht viel Geld, so dass keine Anrechnung im Rahmen der BAföG-Ermittlung erfolgt. Im BAföG-Bescheid wird der Studentin 2 ein Bedarf von 934 € zugestanden (Stand: WiSe 22/23). Da sie wegen Überschreitens der Förderungshöchstdauer nur noch im Rahmen der Abschlusshilfe (§ 15 Abs. 3a BAföG) Leistungen als zinsloses Volldarlehen erhalten wird und Begrenzungen des Darlehens in der neuen Gesetzesfassung ab WiSe 2019/20 nicht mehr vorgesehen sind, nimmt sie die volle Zahlung vom BAföG-Amt.

Hauptfaktoren für die Wohngeldformel sind Miete und Einkommen:

In der Wohngeldermittlung wird zunächst nur die Bruttokaltmiete - hier 280 € - herangezogen und seit 1.1.2023 ein Heizkostenzuschlag von 110,40 €. Es gibt eine Obergrenze für die Bruttokaltmiete, die aber in Wilhelmshaven bei Single-Haushalten 411,20 € (Stand: 1.1.2023) beträgt, selbst wenn man in einer WG wohnt. Somit können die  390,40 € voll in die Rechnung eingehen.

Im Wohngeldgesetz werden Darlehen nicht als Einkommen behandelt.

Ergebnis: 348 € Wohngeld

Wohngeldrechner des Bundesministeriums (Mietstufe II für Wilhelmshaven und 280€ als Mietwert eingeben!)

Insgesamt stehen foglich 934 € BAföG als Kredit + 348 € Wohngeld = 1282 € zur Verfügung.

Wie hier beschrieben lehnen die Wohngeldstellen Anträge ab, wenn zu wenig Einkommen vorliegt, weil unterschlagenes Einkommen unterstellt wird. Für Studentin 2 ergäbe sich folgendes Sozialhilfeniveau plus Studienkosten:

Lebenshaltungskosten

450,40

80 % Regelbedarf für Alleinstehende (Stand: 2024)

127,65

Kosten der Kranken/Pflegeversicherung
(Stand: WiSe 23/24)

350,00

Miete (ohne Strom)

63,87

Rückmeldegebühr in WHV (WiSe 2023/24): 383,22 € / 6

991,92

Gesamtbedarf

Das Sozialhilfeniveau wird mit 1282 € Gesamteinkommen nicht unterschritten. Der Wohngeldantrag sollte durchgehen.

     
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