BAföG - Das Wichtigste im Überblick
Der maximale monatliche Förderungsbetrag beträgt 934€. Dieser Betrag kann dann zustandekommen, wenn die* der Studierende eine eigene Wohnung hat und Kranken- sowie Pflegeversicherung selbst bezahlen muss. In der Regel hängt der ausgezahlte BAföG-Satz vom Einkommen der Eltern ab.
BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung in Deutschland. In vielen Fällen haben auch nicht-deutsche Studierende Anspruch darauf. Das Gesetz knüpft den BAföG-Anspruch unter anderem an die Staatsangehörigkeit und insbesondere an den Aufenthaltsstatus des Auszubildenden.
Sofern Sie Ihr Studium - ganz gleich, ob Bachelor oder Master - vor Vollendung des 45. Lebensjahres beginnen und es ohne Fachwechsel in der Regelstudienzeit durchziehen, können Sie davon ausgehen, die ganze Zeit über das reguläre BAföG (d.h. 50% als Zuschuss und 50% als zinsloses Darlehen) zu bekommen.
Nicht in jedem Fall ist das Einkommen der Eltern die Grundlage für die BAföG-Berechnung. In bestimmten Fällen wird nur das Einkommen des/der Studierenden und eventuell des/der Ehe- bzw. Lebenspartner*in berücksichtigt, etwa wenn Sie vor der Aufnahme des Studiums schon eine bestimmte Zeit lang berufstätig waren.
Achtung: Die Regelung zum Corona-Freibetrag ist am 31.12.2022 ausgelaufen! Ab dem 1.1.2023 wird das Einkommen aus Jobs in der kritischen Infrastruktur im laufenden Bewilligungszeitraum angerechnet.
Hintergrund: Nach dem Corona-Freibetrag wird Einkommen aus Arbeit in bestimmten Bereichen seit dem 1.3.2020 nicht angerechnet, wenn sie ab diesem Zeitpunkt aufgenommen oder entsprechend aufgestockt wurde. Bitte § 21 Abs. 4 Nr. 5 BAföG beachten! News-Artikel hierzu...
Wenn Sie als BAföG-Empfänger*in neben dem Studium jobben wollen, ist das normalerweise kein Problem: Sie können pro Bewilligungszeitraum (12 Monate) 6.240 € aus abhängiger Beschäftigung dazuverdienen, ohne dass dies die Förderung schmälert. Wenn Sie also einen 520-Euro-Job haben, brauchen Sie nicht zu befürchten, dass Sie deswegen weniger BAföG bekommen.
Im Master wird erneut geprüft, ob Sie Anspruch auf BAföG haben. Auch wenn Sie für den Bachelor kein BAföG (mehr) bekommen haben, kann dies im Master anders aussehen. In jedem Fall ist es wichtig, den Übergang gut zu planen, damit eine lückenlose Förderung möglich ist.
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