Zweites „Corona-Semester“ beschlossen
Aufgrund der andauernden Einschränkungen der Studierenden durch die Pandemie hat der Niedersächsische Landtag am 16. März 2021 die Regelung erweitert und die Verlängerung der Regelstudienzeit um bis zu zwei Semester beschlossen. Dies gilt für alle Studierenden, die im Zeitraum zwischen Beginn des Sommersemesters 2020 und Ende des Sommersemesters 2021 mindestens zwei Semester immatrikuliert sind bzw. waren.

Die zweite Verlängerung der Regelstudienzeit kommt für Studierende von Universitäten und einigen Fachhochschulen noch rechtzeitig, um für das Sommersemester 2021 den Antrag auf BAföG zu stellen. Studierende an Fachhochschulen, deren Semester bereits am 1. März begann, haben jetzt die Möglichkeit, einen rückwirkenden Antrag ab 1. März 2021 zu stellen, wenn sie wegen des späten Beschlusses über die zweite Regelstudienzeitverlängerung keinen rechtzeitigen Antrag auf BAföG-Leistungen gestellt haben.

Wichtig für die betroffenen Studierenden: Wer bereits BAföG bezieht, wird vom Studentenwerk Oldenburg in den nächsten Tagen angeschrieben. Falls ihr nicht angeschrieben wurdet, wendet euch bitte an eure*n Sachbearbeiter*in.

     
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