Die Kitas des Studentenwerks bleiben auch weiterhin geschlossen, so sieht es die aktualisierte Fassung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vor. Eine Notbetreuung in kleinen Gruppen ist jedoch mit Einschränkungen möglich und von der Untersagung ausdrücklich ausgenommen.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Ausgenommen ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall.

Betroffene Eltern können die Notbetreuung nach Rücksprache mit der jeweiligen Kita-Leitung in Anspruch nehmen.

Das niedersächsische Kultusministerium hat zu diesem Thema ein FAQ "Fragen und Antworten zu Einrichtungsschließung und Notbetreuung für Kindertageseinrichtungen" ins Netz gestellt.

     
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