In Niedersachsen gelten seit Montag, 11. Mai 2020, weitere vorsichtige Lockerungen der bisherigen Auflagen und Kontaktbeschränkungen, auch im Bereich der Kinderbetreuung gibt es Neuerungen hinsichtlich der derzeitigen Notbetreuung. Die Kitas des Studentenwerks bleiben aber weiterhin geschlossen.

Während bislang nur Elternteile aus systemrelevanten Berufen die Möglichkeit hatten, ihr Kind im Rahmen der Notbetreuung in die Kita zu bringen, können dies nun auch Elternteile, insbesondere Alleinerziehende im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die nicht zu dieser Berufsgruppe zählen. Auch Eltern deren Kinder, einen Unterstützungsbedarf, insbesondere einen Sprachförderbedarf, haben oder im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, können die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Betroffene Eltern bitten wir sich mit der jeweiligen Kita-Leitung in Verbindung zu setzen.

Das niedersächsische Kultusministerium hat zu diesem Thema ein FAQ "Fragen und Antworten zu Einrichtungsschließung und Notbetreuung für Kindertageseinrichtungen" ins Netz gestellt.

     
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