Kurz vor dem langen Mai-Wochenende erreichen uns gute Nachrichten aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Laut eines Pressemitteilung des BMBF können Studierende, die aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind auf eine sogenannte Überbrückungshilfe hoffen. Dabei handelt es sich zum einen um eine zinslose Darlehensphase beim KfW-Studienkredit sowie um einen Nothilfefonds in Höhe von 100 Millionen Euro, welcher über die bundesweit 57 Studentenwerke vergeben werden soll.

Nothilfefonds in Höhe von 100 Mio. Euro

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kündigte heute, 30. April 2020, einen Nothilfefonds für Studierende an, welcher bereits seit Wochen von der Arbeitsgemeinschaft der niedersächsischen Studentenwerke auf Landesebene gefordert wurde. Aktuell befindet sich das Deutsche Studentenwerk, der Dachverband der Studenten- und Studierendenwerke in Deutschland, in Klärung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, um das konkrete Verfahren sowie die Kriterien für die Vergabe der Nothilfe an Studierende in akuter Not abzustimmen.

Über Neuigkeiten zum Nothilfefonds informieren wir, wenn es losgeht. Bitte sehen Sie bis dahin von telefonischen Anfragen ab, da wir derzeit noch keine näheren Angaben zum Antrag oder den Bedingungen machen können.

Zinslose Darlehensphase beim KFW-Studienkredit – auch für ausländische Studierende

Studierende die bislang keinen Studienkredit bei der KfW in Anspruch genommen haben, können ab dem 8. Mai 2020 ein vorerst zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von monatlich 650 Euro beantragen. Die Zinsen des Kredits werden vom BMBF bis März 2021 übernommen.

Auch Studierende, die bislang keinen Anspruch auf den KfW-Studienkredit hatten, insbesondere auch internationale Studierende, werden nun berücksichtigt. Sie können ihren Antrag jedoch erst ab dem 1. Juni 2020 einreichen. Die Auszahlung des vorerst zinsfreien Darlehens erfolgt dann ab Juli 2020 und endet spätestens zum März 2021.  

Für all diejenigen, die bereits einen Studienkredit bei der KfW in Anspruch nehmen gilt ebenfalls die Zinsfreiheit von Mai 2020 bis März 2021.

Wichtiger Hinweis: Die zinslose Darlehensphase des KfW-Studienkredits endet am 31. März 2021. Ab dem 1. April 2021 wird die Darlehenssumme im vollen Umfang zum regulären Zinssatz (aktuell 4,36%), welcher jeweils für sechs Monate festgelegt wird, verzinst.  

Mehr Informationen zum KfW-Kredit sowie den Antrag finden Sie hier: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe

Zur Pressemitteilung des BMBF: Karliczek: Wir unterstützen Studierende in Not 

     
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