Großzügigere Neuregelung bei der Einkommensanrechnung von Studierenden verlängert bis Ende 2022

BAföG-Empfänger*innen, die Einkommen aus einem Job in einem systemrelevanten Bereich erzielen, haben weiterhin einen Vorteil: Dieses Einkommen wird ihnen nicht aufs BAföG angerechnet. Ursprünglich galt dies bis zum Ende der nationalen pandemischen Lage, die nunmehr ja bekanntlich nicht mehr offiziell gilt. Dennoch hat der Gesetzgeber diese Regelung nun bis zum 31.12.2022 verlängert.

Konkret geht es um Einkommen in systemrelevanten Bereichen, das seit dem 01.03.2020 erstmals oder aufgestockt erzielt wurde bzw. wird. Dieses wird nicht auf den BAföG-Bezug angerechnet.

Was genau Jobs sind, die zum systemrelevanten Bereich gezählt werden, ist gesetzlich nicht festgelegt. Einen Maßstab bildet die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz. In Niedersachsen fehlt eine nähere gesetzliche Ausgestaltung. Die BSI-Verordnung stuft die Bereiche Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik, Gesundheit, Finanzen und Verkehr als kritisch ein. Einkommen aus Jobs in den genannten Bereich, die vom Arbeitgeber als systemrelevant eingestuft werden, bleibt vorerst anrechnungsfrei. Jobs im Bereich Bildung und Erziehung fallen nicht darunter. 

 

     
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