Die Hinweise werden von der Bundesagentur für Arbeit erlassen und sind für die Jobcenter nicht aber für Optionskommunen (die das SGB II in Eigenregie abwickeln) rechtsverbindlich.
Die Hinweise werden von der Bundesagentur für Arbeit erlassen und sind für die Jobcenter nicht aber für Optionskommunen (die das SGB II in Eigenregie abwickeln) rechtsverbindlich.