Stipendien
Im Rahmen der Begabtenförderung kann ein Studium oder eine Promotion durch Stipendienmittel (teil)finanziert werden. Die Modalitäten sind bei den Begabtenförderungswerken zu erfragen. Nachteilsausgleiche für behinderte und chronisch kranke Studierende, wie z. B das Anerkennen einer Studienverzögerung durch die Behinderung/Erkrankung, können von den Stiftungen i. d. R. auf Anfrage gewährt werden. Teilweise kann auch der behinderungsbedingte Mehrbedarf finanziert werden.