Stipendien
Bei einigen Stiftungen kann man sich nicht direkt selbst bewerben. Unbenommen bleibt natürlich, die entsprechenden Leute davon zu überzeugen, gerade Sie vorzuschlagen.
Eine Förderung des Studiums im Ausland ist bei den meisten in diesem Themenabschnitt aufgeführten Stiftungen und Institutionen analog den Regelungen im BAföG möglich, es gibt aber Ausnahmen. Übrigens lohnt sich bei einem Auslandsstudium oft die Beantragung von BAföG, selbst wenn es im Inland nicht dafür gereicht hat, da die Bedarfssätze höher liegen können.
Studienabschlussstipendien
Das International Office (IO) der Universität vergibt aus Mitteln des DAAD Stipendien für den Studienabschluss (Bachelor/Master) oder für Promovierende in Höhe von bis zu 500 € im Monat für 3 bis 4 Monate.
Mehr Informationen dazu finden sich direkt beim IO.
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Der DAAD fördert Studierende aus allen Ländern der Welt bei Aus- und Fortbildung sowie Forschungsarbeiten in allen Fachrichtungen. Eignungsvoraussetzung: Abgelegte Zwischenprüfung oder Vordiplom (Bachelor bitte erfragen), Deutschkenntnisse. Bewerbung in der Regel nur im Heimatland beim zuständigen Kultus-/ Bildungs- oder Hochschulministerium, in Deutschland beim Akademischen Auslandsamt der zuletzt besuchten Hochschule.
Die parteinahen Stiftungen fördern ebenfalls zum Teil Ausländer und Ausländerinnen.
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Tel.0228/ 882-0
Fax.0228/ 882 – 444
www.daad.de
Das neue staatliche Stipendienprogramm wird hier genauer dargestellt. Da es nur vergeben werden kann, wenn private Co-Finanzierung sichergestellt ist, müssen die Hochschulen zunächst entsprechende Kontaktstellen einrichten, was inzwischen geschehen ist. Dort ist Beratung einzuholen und sind die Anträge zu stellen:
Universität Oldenburg
Hochschule Emden/Leer
Jade Hochschule
Unter dem Dach der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) werden zwei verschiedene Programme geführt: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium.
Im Rahmen der Begabtenförderung kann ein Studium oder eine Promotion durch Stipendienmittel (teil)finanziert werden. Die Modalitäten sind bei den Begabtenförderungswerken zu erfragen. Nachteilsausgleiche für behinderte und chronisch kranke Studierende, wie z. B das Anerkennen einer Studienverzögerung durch die Behinderung/Erkrankung, können von den Stiftungen i. d. R. auf Anfrage gewährt werden. Teilweise kann auch der behinderungsbedingte Mehrbedarf finanziert werden.